Kapitalertragssteuer
Kapitalertragssteuer in Spanien | Verkaufsleitfaden
Vollständiger Leitfaden zur Kapitalertragssteuer beim Verkauf von Immobilien in Spanien. Regeln für Einwohner und Nicht-Einwohner, zulässige Abzüge und Einreichungsfristen erklärt.
Was ist die Kapitalertragssteuer?
Die Kapitalertragssteuer wird auf den Gewinn aus dem Verkauf Ihrer Immobilie berechnet – die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis, angepasst um zulässige Kosten und Verbesserungen.
Basierend auf Gewinn
Steuer auf Gewinn, nicht Verkaufspreis
Alle zahlen
Gilt für Einwohner und Nicht-Einwohner
Abzüge
Reduzieren Sie Ihren steuerpflichtigen Gewinn
Fristen
Muss nach Verkauf erklärt werden
Steuersätze
Einwohner
Spanische Steuerresidenten zahlen Kapitalertragssteuer auf einer gleitenden Skala:
- Erste €6.000: 19%
- €6.000 - €50.000: 21%
- €50.000 - €200.000: 23%
- Über €200.000: 28%
Nicht-Einwohner
Nicht-Einwohner aus EU/EWR-Ländern zahlen einen festen Satz von 19%. Der Käufer muss 3% des Verkaufspreises beim Abschluss als Garantie gegen die Steuerpflicht des Verkäufers einbehalten.
Zulässige Abzüge
Sie können Ihren steuerpflichtigen Gewinn reduzieren, indem Sie legitime Kosten sowohl vom Kauf als auch vom Verkauf abziehen:
- Ursprünglicher Kaufpreis und Kaufkosten
- Dokumentierte Verbesserungen (keine Wartung)
- Immobilienmaklergebühren
- Rechtskosten für beide Transaktionen
- Energieausweis und andere Verkaufskosten
Bewahren Sie alle Quittungen und Rechnungen als Ausgabennachweis auf.
Einreichung und Zahlung
Einwohner
Fügen Sie Kapitalerträge in Ihre jährliche Steuererklärung (IRPF) ein, die bis zum 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden muss.
Nicht-Einwohner
Reichen Sie Formular 210 innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss ein. Wenn die 3%-Einbehaltung Ihre tatsächliche Verpflichtung übersteigt, können Sie eine Rückerstattung beantragen.
Expertenrat
Holen Sie sich professionelle Hilfe
Kapitalertragssteuerberechnungen können komplex sein. Erwägen Sie professionelle Steuerberatung für Ihre spezifische Situation.
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