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Verkaufsprozess

Immobilienverkauf in Spanien | Vollständiger Prozessleitfaden

Eine vollständige Anleitung zum spanischen Immobilienverkaufsprozess, von der Vorbereitung bis zum Abschluss. Klare, freundliche Anleitung für jeden Schritt Ihres Verkaufs.

Moderne Villa mit Pool bei Sonnenuntergang

Verkauf Ihrer Immobilie

4-12
Wochen typisch
3%
Maklergebühren
19%
Kapitalertragssteuer (Nicht-Res)
8
Wichtige Schritte

Der spanische Immobilienverkaufsprozess umfasst rechtliche, finanzielle und administrative Schritte. Mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Unterstützung werden die meisten Verkäufe innerhalb von 4-12 Wochen nach Annahme eines Angebots reibungslos abgeschlossen.

Vorbereitung

01

Bereiten Sie Ihre Immobilie vor

Stellen Sie sicher, dass die Immobilie korrekt registriert ist, keine ausstehenden Schulden (Gemeinschaftsgebühren, IBI), sammeln Sie Eigentumsurkunden und Energieausweis.

02

Holen Sie eine Bewertung ein

Eine professionelle Bewertung basierend auf Marktbedingungen und vergleichbaren Verkäufen hilft, ernsthafte Käufer anzuziehen.

03

Beauftragen Sie rechtliche Unterstützung

Ein spanischer Immobilienanwalt prüft die Dokumentation, übernimmt die Kommunikation und kann mit Vollmacht handeln.

Marketing und Angebote

01

Listen Sie Ihre Immobilie auf

Professionelle Fotos, genaue Beschreibung, aufgelistet auf großen Portalen und Maklernetzwerken.

02

Verwalten Sie Besichtigungen

Der Makler organisiert Besichtigungen, gibt Feedback und verhandelt in Ihrem Namen.

03

Akzeptieren Sie ein Angebot

Verhandeln Sie Bedingungen, akzeptieren Sie Reservierungskaution (typischerweise €3.000-6.000), Käufer beginnt Due Diligence.

Abschluss

01

Privatvertrag

Unterzeichnen Sie Contrato de Arras, Käufer zahlt 10% Anzahlung. Beide Parteien verpflichten sich zum Verkauf.

02

Notarielle Beurkundung

Unterzeichnen Sie die Eigentumsurkunde (Escritura), erhalten Sie den Restbetrag, übergeben Sie die Schlüssel. Der Verkauf ist abgeschlossen.

Nach Abschluss muss die Kapitalertragssteuer erklärt werden. Nicht-Residenten werden 3% beim Abschluss einbehalten; jede Differenz wird bei Einreichung der Steuererklärung erstattet oder gezahlt.

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