Ihre ersten 3 Wochen
NIE, Bankkonto und Vollmacht in 3 Wochen
Die ersten 21 Tage einer Käuferin aus dem Ausland: NIE, spanisches Bankkonto und begrenzte Vollmacht für den Immobilienkauf.
Woche 1: Mit der NIE beginnen
Formular EX-15
Im Antrag geben Sie an, warum Sie eine Ausländeridentifikationsnummer benötigen.
Gebührenformular 790
Zahlen Sie die Gebühr mit dem Code 012 und bewahren Sie den abgestempelten oder elektronischen Beleg auf.
Entscheidung in 5 Tagen
Die offizielle Höchstfrist beträgt fünf Tage, nachdem die zuständige Stelle einen vollständigen Antrag registriert hat.
Am 1. Tag hat Anna die Wahl: Sie kann warten, bis sie eine Immobilie gefunden hat, oder die Formalitäten erledigen, bevor die Besichtigungen ernst werden. Sie stellt den Antrag jetzt. Anna ist eine beispielhafte Käuferin, doch die Entscheidungen und Dokumente in ihrem Zeitplan entsprechen denen, mit denen Käufer aus dem Ausland in der Praxis konfrontiert sind.
Die NIE, der Número de Identidad de Extranjero, dient zur Identifizierung von Ausländern im Kontakt mit spanischen Behörden. Sie ist kein Aufenthaltstitel und berechtigt niemanden, in Spanien zu leben. Für Käufer erfüllt sie einen praktischen Zweck: Die Nummer erscheint in den Steuer-, Bank- und Notariatsunterlagen zum Kauf.
Annas Anwalt prüft ihr ausgefülltes Formular EX-15, die Passkopie, den Antragsgrund und den Nachweis über die Zahlung der Gebühr für das Modelo 790 Código 012. Laut der spanischen Nationalpolizei kann der Antrag über eine Ausländerbehörde oder Polizeidienststelle in Spanien oder aus dem Ausland über ein spanisches Konsulat eingereicht werden. Das offizielle NIE-Verfahren sieht eine maximale Entscheidungsfrist von 5 Tagen vor, nachdem die zuständige Stelle den Antrag registriert hat.
Diese Frist von fünf Tagen garantiert keinen Termin innerhalb von fünf Tagen. Die Terminverfügbarkeit und die Bearbeitung durch ein Konsulat können zusätzliche Zeit beanspruchen, bevor der Antrag registriert wird. Anna klärt deshalb vor der Flugbuchung eine Frage: Welche Stelle nimmt ihren Antrag an und welcher Weg ist am frühesten machbar? Bis zum 5. Tag ist ihr Antrag eingereicht, und der Beleg liegt in ihrer Kaufakte.
Woche 2: Bankunterlagen vorbereiten
Am 8. Tag hat Anna die NIE-Bestätigung und kümmert sich um das Bankkonto. Sie könnte damit warten, denn ein spanisches Konto ist keine allgemeine gesetzliche Voraussetzung für den Immobilienkauf. Trotzdem eröffnet sie eines. Damit hat sie eine lokale IBAN für Gemeinschaftskosten, Versorgungsleistungen und Steuern nach dem Abschluss und trennt die Zahlungen für die Immobilie von ihren täglichen Ausgaben zu Hause.
Die Kontoeröffnung erfolgt nicht automatisch. Laut den Kundeninformationen der Banco de España kann von einem EU-Bürger neben der NIE ein Pass oder Personalausweis verlangt werden. Wer nicht in Spanien ansässig ist, muss diesen Status ebenfalls nachweisen. Zur Erfüllung der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche kann die Bank Nachweise über Beschäftigung, Einkommen, steuerlichen Wohnsitz und die Herkunft des auf das Konto eingehenden Geldes verlangen.
Anna reicht eine übersichtliche Akte ein: Identitätsnachweis, NIE, Adressnachweis, Steueridentifikationsnummer ihres Heimatlandes, aktuelle Einkommensnachweise und Kontoauszüge, aus denen die Herkunft der Ersparnisse für die Anzahlung hervorgeht. Die genaue Liste unterscheidet sich je nach Bank und Kunde. Sie beantwortet die Fragen zur Mittelherkunft jetzt, anstatt zuerst einen hohen Betrag zu überweisen und ihn später zu erklären.
Am 12. Tag ist das Konto eröffnet, doch Anna betrachtet das erste angebotene Paket nicht als unveränderlich. Sie liest die Gebühreninformationen und prüft Kontoführungsgebühr, Kartenkosten, Überweisungslimits und die Bedingungen für eine Gebührenbefreiung. Die Banco de España weist darauf hin, dass normale Zahlungskonten von der geschäftlichen Entscheidung der Bank abhängen. Hat ein berechtigter EU-Bürger Schwierigkeiten bei der Kontoeröffnung, kann er nach einem Basiskonto als gesondertem Produkt fragen. Auch dabei gelten Identitätsprüfungen und Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche.
Woche 3: Grenzen festlegen
Am 15. Tag entscheidet Anna, ob sie für jede Unterschrift nach Spanien zurückkehren möchte. Wenn die Termine passen, will sie beim Abschluss anwesend sein. Ein verspäteter Flug soll den Vertrag jedoch nicht gefährden. Deshalb erteilt sie eine auf den Kauf begrenzte Vollmacht.
Eine Vollmacht ist eine notariell beurkundete öffentliche Urkunde, mit der jemand bestellt wird, in bestimmten Rechtsangelegenheiten für Sie zu handeln. Anna bittet ihren unabhängigen Anwalt, die Befugnisse auf die tatsächlich genehmigten Aufgaben zu beschränken: die NIE zu bearbeiten, falls noch etwas offen ist, die Kaufurkunde abzuwickeln, die damit verbundenen Steuern zu zahlen und Änderungen bei den Versorgungsverträgen zu veranlassen. Sie prüft, ob der Entwurf die Unterzeichnung einer Hypothek, Geldbewegungen, eine Änderung des Kaufpreises oder die Übertragung der Vollmacht auf eine andere Person erlaubt. Befugnisse, die sie nicht versteht, werden eingeschränkt oder gestrichen.
Der spanische Generalrat der Notare erklärt, dass Vollmachten auf bestimmte Handlungen zugeschnitten werden können und der Vertreter seine Befugnis mit einer beglaubigten Ausfertigung nachweist. In seinen Hinweisen zu Vollmachten heißt es außerdem, dass die vollmachtgebende Person die Vollmacht widerrufen kann. Wenn Anna außerhalb Spaniens unterschreibt, bestätigt ihr Anwalt den erforderlichen Wortlaut und klärt, ob vor dem Termin beim örtlichen Notar eine Legalisation oder eine Haager Apostille nötig ist.
Am 18. Tag unterschreibt Anna 1 begrenzte Urkunde und erteilt keine allgemeine Vollmacht über ihr gesamtes Vermögen. Sie bewahrt eine Kopie auf, hält fest, wer die autorisierte Ausfertigung besitzt, und fragt, wie ein Widerruf mitgeteilt werden müsste. Die Vollmacht ist eine Absicherung für diese Transaktion. Sie ersetzt nicht Annas eigene Prüfung der Reservierungsvereinbarung, des privaten Kaufvertrags oder der Abschlussabrechnung.
Tag 21: Prüfen, was vorbereitet ist
NIE erfasst
Die Nummer und der Antragsnachweis befinden sich in der Rechtsakte, und die Schreibweise wurde mit dem Pass abgeglichen.
Bankprüfung abgeschlossen
Das Konto funktioniert, die Überweisungslimits sind bekannt und die Nachweise zur Mittelherkunft liegen vor, bevor eine hohe Zahlung erfolgt.
Befugnisse festgelegt
Vertreter, erlaubte Handlungen, Aufbewahrungsort des Dokuments und Widerrufsweg sind schriftlich festgehalten.
Kauf bleibt an Bedingungen geknüpft
Keine administrative Vorbereitung ersetzt die rechtliche Prüfung der Immobilie oder die sorgfältige Kontrolle des Vertrags.
Nach 21 Tagen hat Anna noch keine Immobilie gekauft. Sie hat drei vermeidbare Ursachen für Verzögerungen beseitigt. Ihr Anwalt kann sie in spanischen Registern identifizieren, ihre Bank hat die Kundenunterlagen bereits geprüft, und ein vertrauenswürdiger Vertreter kann innerhalb schriftlich festgelegter Grenzen handeln, falls sich ihre Reisepläne ändern.
Die Reihenfolge war wichtig. Durch den Start mit der NIE erhielt die Bank vollständigere Identitätsunterlagen. Bei der Vorbereitung der Bankdokumente wurden Fragen zur Mittelherkunft vor einer Vertragsfrist sichtbar. Weil Anna die Vollmacht zuletzt besprach, konnte sie diese am tatsächlichen Kaufplan ausrichten, statt am 1. Tag weitreichende Befugnisse zu erteilen.
Dieser Zeitplan ist ein Planungsmodell und keine Garantie für bestimmte Bearbeitungszeiten. Konsulatstermine, Compliance-Prüfungen der Bank und im Ausland unterzeichnete Dokumente können länger dauern. Beginnen Sie vor einer zeitkritischen Verpflichtung und lassen Sie von einem unabhängigen spanischen Anwalt oder Notar bestätigen, was für Ihre Staatsangehörigkeit, Ihren Wohnsitz und Ihre Finanzierungsform erforderlich ist. Unser ausführlicher Leitfaden zum Kaufprozess zeigt, wie sich diese ersten 3 Wochen in den gesamten Kauf einfügen.
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Erfahren Sie, wie Identifizierung, rechtliche Prüfungen, Verträge und der Notartermin in einem Kaufzeitplan zusammenpassen.
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